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Die REACH-Verordnung, kurz für "Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals", ist am 1. Juni 2007 in Kraft getreten. Sie soll den Einsatz von gefährlichen Stoffen und deren Auswirkung auf die Umwelt und die Gesundheit des Menschen regulieren, sowie die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU, durch die Neuentwicklung innovativer und harmloser Ersatzstoffe erhöhen. Dabei harmonisiert die REACH-Verordnung das Chemikalienrecht europaweit. Nachfolgend finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin:
Bundesinstitut für Risikobewertung:
Europäische Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz:
European Chemicals Agency:
Umweltbundesamt:
Nanomaterialien (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
Gesundheitliche Bewertung von Nanomaterialien (Bundesinstitut für Risikobewertung)
Nanomaterialien (European Chemicals Agency)
Bundesverband der Deutschen Industrie e.V.
European Chemicals Agency
The European Chemical Industry Council (cefic)
Brexit und die REACH-Verordnung (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin)
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