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LkSG-Infothek

Das nationale Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten und gilt seitdem für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Ein Jahr später, ab dem 1. Januar 2024, endet die Übergangsfrist für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das LkSG verlangt von den Unternehmen, die Verantwortung für die gesamte Lieferkette. Dies muss durch eine Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte, einer Risikoanalyse und eines Risikomanagements nachgewiesen werden. Nachfolgend sind weiterführende Links zum Thema LkSG aufgelistet.

Allgemeine Informationen

Handreichungen

 

Handreichungen des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

Handreichung zur praktischen Umsetzung des LkSG in der MedTech-Branche (BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.)

  • Modul 0 – Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes
  • Modul 1 – (Compliance-) Dokumentation
  • Modul 2 – Ausgestaltung der Governance
  • Modul 3 – Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
  • Modul 4 – Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
  • Modul 5 – Jährliche Berichterstattung
  • BVMed-Informationspapier zu den Auswirkungen des LkSG auf KMU

 

Muster-Kodex Nachhaltigkeit für Unternehmen der Medizintechnologie (BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.)

 

Hilfreiche Anlaufstellen für Unternehmen

 

Helpdesk Wirtschaft & Menschenrechte (Agentur für Wirtschaft & Entwicklung)

 

global verantwortlich BW – Online-Leitfaden (UPJ e.V.)

 

Fragen & Antworten zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

 

Der KMU Kompass – Lieferketten nachhaltiger managen (Agentur für Wirtschaft & Entwicklung)

 

Lieferkettengesetz – Checkliste für KMUs (IHK Darmstadt Rhein Main Neckar)

 

Supply Chain Navigator (TÜV SÜD)

 

Umsetzung durch Unternehmen (Bundesministerium für Arbeit und Soziales)

 


Überblick über die Sorgfaltspflichten

Die nachfolgende Grafik bietet einen Überblick über die Sorgfaltspflichten, die das LkSG von Unternehmen fordert, die unmittelbar in den Anwendungsbereich des LkSG fallen.

© BIOPRO Baden-Württemberg GmbH

Disclaimer: Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW stellt eine Übersicht von Informationen bezüglich regulatorischer Fragestellungen in der Gesundheitswirtschaft dar. Die im Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW zur Verfügung gestellten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch erhebt die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen sowie für deren Rechtsverbindlichkeit. Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW enthält sowohl Inhalte, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, als auch Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Einfluss hat. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter bzw. der Betreiber der Seite verantwortlich. Zum Datenschutz verweist die BIOPRO Baden-Württemberg auf die Datenschutzerklärung.

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