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Digi-G

Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens

Worum geht es?

Am 25. März 2024 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digi-G) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die digitale Transformation im Gesundheitswesen zu beschleunigen, um eine effizientere, qualitativ hochwertige und patientenzentrierte Versorgung zu gewährleisten.

Wie wird es umgesetzt?

Im folgenden werden die wesentlichen Maßnahmen des Digi-G aufgezeigt:

Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA)

Alle gesetzlich Versicherte erhalten automatische eine ePA. Den Versicherten wird die Möglichkeit eingeräumt, diese im Rahmen eines Opt-out-Verfahren abzulehnen. Damit ein sicherer Zugriff und Austausch von Gesundheitsdaten gewährleistet werden kann, werden zentrale IT-Systeme und Plattformen aufgebaut. Hierzu werden einheitliche Standards und Schnittstellen definiert, um einen reibungslosen Datenaustausch zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleister und IT-Systemen sicherzustellen.

Verbindliche Einführung des E-Rezepts

Das digitale Rezeptsystem wird als Standard etabliert, sodass Patientinnen und Patienten ihre Rezepte digital empfangen und in Apotheken einlösen können. Durch verbindliche technische Vorgaben soll dadurch die sichere und schnelle Kommunikation zwischen Ärztinnen, Ärzten, Patientinnen, Patienten und Apotheken ermöglicht werden. Die Gestaltung der E-Rezept-Systeme orientiert sich an der Praxis, um eine einfache und intuitive Nutzung für alle Beteiligten zu gewährleisten.

Förderung digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

DiGAs, die bestimmte Sicherheits- und Leistungsanforderungen erfüllen, werden in die Regelversorgung integriert und von der Krankenkasse erstattet, sofern die Anwendungen einen nachweisbaren Nutzen für die Behandlung und Prävention bieten. Durch finanzielle Anreize und einen klaren rechtlichen Rahmen sollen Anbieter motiviert werden, innovative digitale Lösungen zu entwickeln, die zur Verbesserung der Patientinnen- und Patientenversorgung beitragen.

Ausbau telemedizinischer Leistungen

Telemedizinische Dienste wie Videosprechstunden, Fernüberwachung von Vitalparametern und digitale Beratungsangebote werden flächendeckend ausgebaut. Besonders in ländlichen und strukturschwachen Regionen soll der Zugang zu medizinischer Beratung und Behandlung durch die Implementierung von telemedizinischen Angeboten verbessert werden.

Sicherstellung von Interoperabilität und Datensicherheit

Um Gesundheitsdaten sicher und einheitlich austauschen zu können, werden verbindliche technische und organisatorische Standards definiert. Dabei erfolgt die Umsetzung in strikter Übereinstimmung mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung. Dies schließt Maßnahmen wie Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und regelmäßige Sicherheitsprüfungen ein. Um eine lückenlose Integration der Systeme zu garantieren, wird auf Bundes- und Landesebene eine enge Abstimmung zwischen IT-Expertinnen und -experten, Gesundheitsbehörden und beteiligten Akteueren sichergestellt.

Stärkung der Patientinnen- und Patientenrechte

Patientinnen und Patienten erhalten die Möglichkeit, selbst über den Zugang und die Weitergabe ihrer elektronischen Patientenakte zu entscheiden. Über Informationsplattformen können Patientinnen und Patienten nachvollziehen, wer auf ihre Daten zugreift und zu welchen Zwecken diese genutzt werden. Neben dem reinen Datenzugriff können Patientinnen und Patienten auch entscheiden, ob ihre Gesundheitsdaten in einem interoperablen Format an andere Dienstleister übermittelt werden dürfen.

Koordination und Governance

Für die Implementierung, Überwachung und Weiterentwicklung der digitalen Gesundheitsinfrastruktur werden nationale und regionale Gremien sowie eine übergeordnete Koordinierungsstelle auf Bundesebene eingerichtet. In die Planung und Umsetzung werden Ärztinnen, Ärzte, IT-Expertinnen, IT-Expertern, Patientenvertreterinnen, Patientenvertreter, Krankenkassen und weitere relevante Akteure einbezogen, um sicherzustellen, dass die neuen Systeme den praktischen Anforderungen entsprechen.

weitere Maßnahmen:

  • Anpassung der Vergütungsstrukturen
  • Einrichtung eines Innovationsfonds
  • Schulung und Weiterbildung
  • Evaluation und Monitoring

Disclaimer: Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW stellt eine Übersicht von Informationen bezüglich regulatorischer Fragestellungen in der Gesundheitswirtschaft dar. Die im Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW zur Verfügung gestellten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch erhebt die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So stellt dieser Steckbrief keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, im Überblick über die Inhalte des Gesetzes zu informieren. Die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen sowie für deren Rechtsverbindlichkeit. Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW enthält sowohl Inhalte, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, als auch Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Einfluss hat. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter bzw. der Betreiber der Seite verantwortlich. Zum Datenschutz verweist die BIOPRO Baden-Württemberg auf die Datenschutzerklärung.

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