Die Verordnung über die gemeinsamen klinischen Bewertungen von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment, HTA) auf EU-Ebene ist im Januar 2025 in Kraft getreten. Die erste Verordnung zur Änderung der Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung trat am 8. März 2025 in Kraft.
Expertinnen und Experten des G-BA und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) werden über wichtige Aspekte informieren. Nachgegangen wird unter anderem den Fragen, wie europäische und nationale Bewertung verzahnt werden sollen und welche methodischen Anforderungen sich bei der europäischen Bewertung ergeben.
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter der pharmazeutischen Industrie, Medizinproduktehersteller, Mitglieder von Patientenorganisationen, Fachgesellschaften und der Trägerorganisationen des G-BA sowie weitere Institutionen, die mit Fragestellungen zur europäischen Nutzenbewertung konfrontiert sind.
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und im Nachgang veröffentlicht. Wir bitten Sie um Kenntnisnahme der Information gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Mit Ihrer Anmeldung stimmen Sie der Aufzeichnung und einer späteren Publikation zu.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Teilnehmeranzahl aus technischen Gründen begrenzt ist. Die Anmeldungen sind pro Organisation/Unternehmen auf zwei Personen (Zugänge) beschränkt. Das bedeutet, Sie erhalten maximal zwei Zugänge zu der Veranstaltung, es steht Ihnen jedoch frei, die Veranstaltung z.B. über einen Konferenzraum mit weiteren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Ihres Hauses zu verfolgen.
Bereits bestehende Anmeldungen zur Teilnahme an der Veranstaltung erhalten wir gerne weiterhin aufrecht. Wir bitten Sie jedoch um Rückmeldung bis spätestens Mittwoch, den 30. April 2025, sollten Sie Ihre Anmeldung zurückziehen wollen oder Ihren Platz an eine andere Person übergeben. In diesem Fall teilen Sie uns bitte Name und E-Mail-Adresse des/r neuen Teilnehmers/in mit.
Des Weiteren nehmen wir gerne auch neue Anmeldungen bis zum Mittwoch, den 30. April 2025 an, wobei aber auch hier weiterhin die Anmeldungen auf zwei Personen (Zugänge) pro Organisation/Unternehmen beschränkt sind.