BVMed-Service für Medizintechnik-Branche | Handreichungen zum Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz
Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) unterstützt die Medizintechnik-Branche bei der praktischen Umsetzung der neuen Pflichten aus dem Lieferketten-Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer kostenlosen Handreichung. Sie besteht aus insgesamt sechs Modulen, von denen die ersten drei Module jetzt unter auf der BVMed-Webseite heruntergeladen werden können.
„Unser Ziel ist es, mit den Publikationen zu einem einheitlichen Branchenstandard für die Implementierung des LkSG in Medizinprodukte-Unternehmen beitragen. Damit erreichen wir Harmonisierung, Rechtssicherheit und Effizienz – und nicht zuletzt einen noch bewussteren Schutz der Menschenrechte und der Umwelt“, kommentiert BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll. Die Module wurden vom BVMed gemeinsam mit der Kanzlei Clifford Chance und der Produktkanzlei entwickelt. Zusätzlich bietet der BVMed entsprechende LkSG-Schulungen an: Am 22. November 2022 exklusiv für seine Mitglieder sowie am 9. Dezember 2022 auch für Nicht-Mitglieder über die BVMed-Akademie.
Nachhaltigkeitsbezogene Anforderungen an Unternehmen haben in den letzten Jahren sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene erheblich an Bedeutung gewonnen. Während zunächst vor allem Transparenzvorgaben verpflichtend waren, hat der Gesetzgeber zunehmend auch verbindliche Sorgfaltspflichten an Unternehmen adressiert, mit denen vor allem ein Schutz von Menschenrechten und Umweltbelangen in Lieferketten von Unternehmen erreicht werden soll. So tritt das LkSG am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft. Das Gesetz gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland mehr als 3.000 Mitarbeitende beschäftigen. Ab dem 1. Januar 2024 gilt es ab 1.000 Beschäftigte. Auch kleine und mittelständische Unternehmen können mittelbar betroffen sein. Dabei gilt das LkSG für sämtliche Wirtschaftsbereiche, also auch für das Gesundheitswesen einschließlich des Medizintechnik-Sektors.
„Das LkSG begründet umfangreiche Sorgfaltspflichten zum Schutz von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen entlang der gesamtem Lieferkette“, erläutern BVMed-Nachhaltigkeitsexpertin Clara Allonge sowie BVMed-Rechtsexpertin Dr. Katja Marx. Die Pflichten umfassen unter anderem die Risikoermittlung, -vermeidung und -beseitigung, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion – in der Regel durch eine:n Menschenrechtsbeauftragte:n – und eines Beschwerdemechanismus, das Erstellen oder Ergänzen von Compliance-Dokumenten sowie die regelmäßige Berichterstattung. Die BVMed-Handreichungen enthalten zur Unterstützung der Unternehmen bei der praktischen Umsetzung dieser Pflichten zahlreiche Beispielfälle, Musterformulierungen und Checklisten.
Die kostenlose BVMed-Handreichung für Medizintechnik-Unternehmen besteht aus den folgenden sechs Modulen:
- Modul 0: Anwendungsbereich
- Modul 1: (Compliance-)Dokumentation
- Modul 2: Ausgestaltung der Governance
- Modul 3: Ausgestaltung des Beschwerdemechanismus
- Modul 4: Risikoanalyse, -priorisierung, -prävention und -abhilfe
- Modul 5: Jährliche Berichterstattung
Module 0 bis 2 können bereits jetzt auf der BVMed-Website unter abgerufen werden. Die Module 3 bis 5 folgen bis Jahresende.