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Heute hat mit AbbVie das nächste Pharma-Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz aus dem vergangenen Jahr erhoben. Zuvor hatte dies bereits Roche getan.
Dazu sagt vfa-Präsident Han Steutel: "Der juristische Gegenwind für das Gesetz von 2022 überrascht mich nicht. Nachvollziehbare Wertungen sind ein Verfassungsgebot; es ist niemandem zu vermitteln, dass ein neues Medikament mit dem gleichen Zusatznutzen, wie ihn ein anderes Arzneimittel hat, dennoch zehn Prozent weniger kosten soll. Und das ist nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung.""Berlin hat mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz für Verwirrung gesorgt, Karlsruhe kann sie beheben," so Steutel weiter.Hinweis für die Redaktionen: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz, das am 12. November 2022 in Kraft getreten ist. Sie berührt nicht die Anschlussempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums, für die mit diesem Gesetz in § 220 Abs. 4 SGB V der Auftrag erteilt wurde und die in diesen Tagen erwartet werden.