Hintergrund
Medizinprodukte spielen eine entscheidende Rolle bei der Rettung von Menschenleben, da sie innovative medizinische Lösungen für die Diagnose, Prävention, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten bieten. Im April 2017 nahmen das Europäische Parlament und der Rat die Verordnung (EU) 2017/745 und die Verordnung (EU) 2017/746 an, um den Rechtsrahmen für Medizinprodukte und In-vitro-Diagnostika zu stärken.
Mit ihnen sollen ein hohes Gesundheitsschutzniveau für die Patientinnen und Patienten und auch die Anwenderinnen und Anwender sowie das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts für diese Produkte gewährleistet werden. Um diese Ziele zu erreichen, und angesichts der mit dem vorherigen Rechtsrahmen festgestellten Probleme wurde mit den beiden Verordnungen ein robusteres System der Konformitätsbewertung festgelegt, um die Qualität, Sicherheit und Leistung der in der EU in Verkehr gebrachten Medizinprodukte sicherzustellen. Die Verordnung über Medizinprodukte ist seit dem 26. Mai 2021 anwendbar. Sie enthält einen Übergangszeitraum bis zum 26. Mai 2024.
Auf der Tagung des Rates (Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz) vom 9. Dezember 2022 forderten die EU-Gesundheitsministerinnen und -minister die Kommission auf, rasch einen Vorschlag zur Verlängerung des Übergangszeitraums in der Verordnung über Medizinprodukte vorzulegen. Das Europäische Parlament und der Rat werden nun über den Vorschlag verhandeln.