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Nach Roche und AbbVie hat ein weiteres Pharma-Unternehmen Verfassungsbeschwerde gegen das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz eingelegt: Nun greift Janssen Deutschland Teile des Gesetzes an.
Keines der klagenden Unternehmen kann die Kriterien der Gesetzesanordnungen aus dem vergangenen Jahr in Gänze nachvollziehen. So ist einem objektiven Dritten nicht zu vermitteln, warum ein neues Medikament zehn Prozent weniger kosten soll, wenn es den gleichen Zusatznutzen, wie ein anderes Arzneimittel hat.Und das ist nicht der einzige systemwidrige Eingriff in die etablierten Regeln der Arzneimittelerstattung. Auch beim geplanten Zusatzrabatt für Arzneimittelkombinationen zeigt sich schon bei den formellen Vorarbeiten des Gemeinsamen Bundesausschusses, dem höchsten Gremium der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen, seit einem Jahr ein auffälliges Hin und Her: Mit dem Ergebnis, dass die Praxis immer noch evidenzfrei, inkonsistent und fehleranfällig ist.Hintergrund: Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) ist am 12. November 2022 in Kraft getreten. Es soll die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung stabilisieren und greift hierzu in verschiedene Leistungsbereiche ein, u.a. in den Arzneimittelsektor.