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Action Plan IP

Aktionsplan für geistiges Eigentum

Worum geht es?

Der Aktionsplan für geistiges Eigentum ist eine Initiative der EU-Kommission vom 25.11.2020, um das bestehende System zu modernisieren. Sowohl der Schutz des geistigen Eigentums generell als auch die Wettbewerbsfähigkeit von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sollen in diesem Zuge gestärkt werden.

Wie wird es umgesetzt?

Der Aktionsplan für geistiges Eigentum behandelt fünf Schlüsselbereiche, deren Maßnahmen/Vorhaben im Folgenden zusammenfassend dargestellt sind.

Schutz verbessern

Allgemein ist eine zeitgemäße Umsetzung digitaler Prozesse und die Integration neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz und Blockchain angestrebt. Des Weiteren ist die Einführung eines harmonisierten EU-Patentsystems ein großes Ziel des Aktionsplans, der mittlerweile auch schon umgesetzt wurde. Seit dem 01.06.2023 ist das einheitliche Patentgericht (EPG) in Kraft getreten und das Einheitspatent wurde eingeführt. Das System der ergänzenden Schutzzertifikate (SPC), die unter anderem für patentierte Arzneimittel als eine Möglichkeit zur Verlängerung des Schutzrechtes für das Grundpatent dienen, wird somit ebenfalls harmonisiert. Hierbei ist die Einführung eines einheitlichen Erteilungsverfahrens des ergänzenden Schutzzertifikats (uSPC) in Kombination mit dem Einheitspatent geplant.

Möglichkeiten für KMU fördern

KMU in der EU nutzen kaum das System zur Registrierung ihres geistigen Eigentums, da es als zu komplex und kostspielig eingestuft wird. Eine Lösung der EU-Kommission zielt darauf ab, Maßnahmen für eine bessere Beratung und Information umzusetzen (z.B. Horizon Europe-Programm). Das Angebot soll nicht nur für KMU gelten, sondern ebenso EU-Forschungs- und Innovationsprogrammen zugutekommen. Als Beispiel der finanziellen Unterstützung ist die im Jahr 2021 durchgeführte Maßnahme zur Hilfe während der COVID-19-Krise zu nennen.

Gemeinsamen Zugang erleichtern

Um einen erleichterten Zugang zu gemeinsam genutzten, IP-geschützten Daten in Krisenzeiten zu ermöglichen, müssen die potenziellen Auswirkungen davon zuerst noch geklärt und reguliert werden. Z.B. soll neben dem erleichterten Zugang eine Kapitalrendite gewährleistet werden. Zusätzlich wird auf eine Verbesserung der Urheberrechtsinfrastruktur generell, eine Mobilisierung von IP-geschützten Daten und eine transparentere Gestaltung bei der Lizenzierung von Standard-essential Patenten (SEP) abgezielt.

Piraterie bekämpfen

Aufgrund von Produktpiraterie und in die EU importierten Fälschungen kommt es sowohl zu Umsatzverlusten in Milliardenhöhe als auch direkten Verlusten von Arbeitsplätzen. Zur Bekämpfung der Fälschungen soll eine Toolbox eingerichtet, neue Technologien gefördert und die Zusammenarbeit unter anderem mit Strafverfolgungsbehörden verbessert werden.

Faire Wettbewerbsbedingungen schaffen

EU-Unternehmen sind international im Wettbewerb oft benachteiligt, da manche Nicht-EU-Länder das geistige Eigentum nicht ausreichend schützen. Die EU möchte hier als Vorbild vorangehen, damit global geistiges Eigentum in Folge von Industriespionage oder durch eine Zusammenarbeit im Bereich F&E nicht missbraucht wird und Zuwiderhandlungen bekämpft werden. Dabei sollen regulatorische Lösungen, wie die Lizenzierung von SEPs oder die Handhabung von gemeinsam geteilten Daten, eingeführt und vorangebracht werden.

Disclaimer: Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW stellt eine Übersicht von Informationen bezüglich regulatorischer Fragestellungen in der Gesundheitswirtschaft dar. Die im Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW zur Verfügung gestellten Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, dennoch erhebt die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Anspruch auf Vollständigkeit. So stellt dieser Steckbrief keine Rechtsberatung dar und verfolgt ausschließlich den Zweck, im Überblick über die Inhalte des Gesetzes zu informieren. Die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der wiedergegebenen Informationen sowie für deren Rechtsverbindlichkeit. Der Wegweiser Regulatorik Gesundheitswirtschaft BW enthält sowohl Inhalte, die von Dritten zur Verfügung gestellt wurden, als auch Links zu externen Webseiten, auf deren Inhalte die BIOPRO Baden-Württemberg GmbH keinen Einfluss hat. Für diese Inhalte ist stets der jeweilige Anbieter bzw. der Betreiber der Seite verantwortlich. Zum Datenschutz verweist die BIOPRO Baden-Württemberg auf die Datenschutzerklärung.

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