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GKV-FinStabG

GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Worum geht es?

Das Gesetz zielt darauf ab, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland zu stabilisieren. Es beinhaltet Maßnahmen zur Kostendämpfung, unter anderem durch Anpassungen bei Vergütungsmodellen und der Umverteilung von Kosten, um die Belastung der Krankenkassen zu reduzieren. Kurzfristig soll die im Jahr 2023 drohende Finanzierungslücke in Höhe von ca. 17 Mrd. Euro gedeckelt, langfristig sollen die steigenden Ausgaben, etwa im Arzneimittelbereich, kontrolliert und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des GKV-Systems gestärkt werden.

Wie wird es umgesetzt?

Im Folgenden sind die wichtigsten Maßnahmen der Finanzreform aufgelistet:

für Kassen

  • Heranziehen vorhandener Finanzreserven der Krankenkassen und Halbierung der Obergrenze für die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds

für den Bund

  • Erhöhung des bestehenden Bundeszuschusses von 14,5 Mrd. Euro um 2 Mrd. Euro für das Jahr 2023
  • Gewährung eines unverzinsten Darlehens von 1 Mrd. Euro an den Gesundheitsfond für das Jahr 2023

für Arzneimittelhersteller

  • Erhöhung des Herstellerabschlags um 5 Prozentpunkte, vor allem für patentgeschützte Arzneimittel
  • Maßnahmen zur Deckelung der Ausgaben bei patentgeschützten Arzneimitteln unter anderem durch Änderungen der Preisbildung von neuen Arzneimitteln, die keinen oder einen geringen Zusatznutzen haben (AMNOG-Reform)
  • Verlängerung des Preismoratoriums bis Ende 2026

für Apotheken

  • auf 2 Jahre befristete Erhöhung des Apothekenabschlags von 1,77 auf 2 Euro

für Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte

  • Berücksichtigung von Kosten im Pflegebudget nur für qualifizierte Pflegekräfte ab dem Jahr 2025
  • Abschaffung der extrabudgetären Vergütung von vertragsärztlichen Leistungen gegenüber Neupatientinnen und Neupatienten
  • Einführung von Vergütungsanreizen für schnellere ärztliche Behandlungstermine
  • Begrenzung des Honorarzuwachses für Zahnärztinnen und Zahnärzte (mit Ausnahmen)

für die Patientinnen und Patienten

  • Anhebung des Zusatzbeitrags in der gesetzlichen Krankenversicherung um 0,3 Prozentpunkte

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