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Nachhaltigkeit in Medizinprodukten und die Herausforderungen beim Materialwechsel

9. Resümee und Schlussgedanke

Abschließend lässt sich festhalten, dass Hersteller von Medizinprodukten vor der Aufgabe stehen, die Nachhaltigkeit ihrer Produkte zu verbessern, während sie gleichzeitig deren Sicherheit und Funktionalität gewährleisten müssen. Dieser Balanceakt wird durch die zahlreichen regulatorischen Anforderungen erschwert. Bei einer Materialänderung können z.B. viele Prozesse betroffen sein und alle Stakeholder sollten frühzeitig einbezogen werden. Die Umsetzung muss sorgfältig geplant werden, da ein erheblicher Aufwand erforderlich ist und mit entsprechenden Kosten für die Hersteller einhergeht.

Dennoch sollten Medizinproduktehersteller in diesem Zusammenhang nicht tatenlos bleiben. Ende des Jahres 2022 (30.11.2022) veröffentlichte die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag28), der z.B. abfallintensive Verpackungen verbieten und Wiederverwendung und Recycling von Verpackungen fördern soll, um die Ziele des „Green Deals“ zu erreichen29). Diese Verordnung auf EU-Ebene wird das nationale Verpackungsgesetz (VerpackG)30) sowie die Abfallrichtlinie 2008/98/EG31) weiter verschärfen.

Die Medizintechnikbranche bleibt von diesen Entwicklungen nicht unberührt, erfordert jedoch besondere Berücksichtigung aufgrund der spezifischen Anforderungen an die Sicherheit und Leistung von Medizinprodukten, wie sie als Beispiel in der Stellungnahme des BVMed32) zur Novellierung der Abfallrichtlinie betont werden.

Die bevorstehenden EU-Verordnungen zur Förderung der Nachhaltigkeit und die Umsetzung des „Green Deals“ werden die Medizintechnikbranche vor weitere neue Herausforderungen stellen, die nur durch definierte Prozessschritte bewältigt werden können. Diese bieten jedoch auch die Chance, aktiv die Umsetzungen des Nachhaltigkeitsziels voranzutreiben und im besten Fall langfristig Kosten durch z.B. durch eine mögliche Effizienzsteigerung einzusparen.

Literatur:

28) Europäische Kommission: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle, zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 und der Richtlinie (EU) 2019/904 sowie zur Aufhebung der Richtlinie 94/62/EG (2022). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022PC0677

29) Europäische Kommission: Der europäische Grüne Deal: Abfallintensive Verpackungen verbieten, Wiederverwendung und Recycling fördern (2022). https://ec.europa.eu/commission/presscorner/api/files/document/print/de/ip_22_7155/IP_22_7155_DE.pdf

30) Bundesministerium für Justiz: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz – VerpackG) (2017). https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/VerpackG.pdf

31) Europäische Union: Richtlinie 2008/98/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (2008). https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32008L0098

32) BVMed – Bundesverband Medizintechnologie e.V.: Stellungnahme zum Vorschlag zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie 2008/98/EC (2023). https://www.bvmed.de/verband/positionen-stellungnahmen

Seiten-Adresse: https://regulatorik-gesundheitswirtschaft.bio-pro.de/infothek/fachbeitraege/nachhaltigkeit-medizinprodukten-und-die-herausforderung-beim-materialwechsel/resuemee-und-schlussgedanke